Rechte Des Betriebsrats

Die Rech­te des Betriebs­rats umfas­sen die Mit­be­stim­mung, Mit­wir­kung und Über­wa­chung. Er hat das Recht, in sozia­len, per­so­nel­len und wirt­schaft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten mit­zu­be­stim­men, wie z. B. bei Arbeits­zei­ten oder Kün­di­gun­gen. Zudem darf er Infor­ma­tio­nen vom Arbeit­ge­ber ein­for­dern und Maß­nah­men zum Schutz der Beleg­schaft vor­schla­gen. Der Betriebs­rat ist außer­dem berech­tigt, Beschwer­den der Arbeit­neh­mer auf­zu­neh­men und nöti­gen­falls ein­zu­schrei­ten.