Die Rechte des Betriebsrats umfassen die Mitbestimmung, Mitwirkung und Überwachung. Er hat das Recht, in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mitzubestimmen, wie z. B. bei Arbeitszeiten oder Kündigungen. Zudem darf er Informationen vom Arbeitgeber einfordern und Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft vorschlagen. Der Betriebsrat ist außerdem berechtigt, Beschwerden der Arbeitnehmer aufzunehmen und nötigenfalls einzuschreiten.
/
Alles zur Überwachungspflicht des Betriebsrats: Rechte, Aufgaben, Datenschutz & praktische Tipps. Jetzt informieren!