Raucherpausen sind kurze Unterbrechungen während der Arbeitszeit, die Rauchern ermöglichen, eine Zigarette zu rauchen. Diese Pausen dienen dazu, den Rauchern eine Gelegenheit zu geben, ihrem Bedürfnis nach Nikotin nachzukommen. Sie können je nach Unternehmen und Arbeitsumgebung unterschiedlich gehandhabt werden und können entweder als bezahlte oder unbezahlte Pausen gelten.
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Ordnet ein Arbeitgeber an, dass das Rauchen im Betrieb nur in festen Pausen gestattet ist, kann der Betriebsrat dies nicht verhindern. Er hat diesbezüglich kein Mitbestimmungsrecht entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Aktenzeichen: 5 TaBV 12/21). Rauchverbote in Arbeitsbetrieben unterliegen grundsätzlich der Mitbestimmung des Betriebsrates. Legt jedoch der Arbeitgeber zusätzlich fest, dass die Belegschaft nur in den tariflichen Pausen rauchen…