Raucherpausen

Rau­cher­pau­sen sind kur­ze Unter­bre­chun­gen wäh­rend der Arbeits­zeit, die Rau­chern ermög­li­chen, eine Ziga­ret­te zu rau­chen. Die­se Pau­sen die­nen dazu, den Rau­chern eine Gele­gen­heit zu geben, ihrem Bedürf­nis nach Niko­tin nach­zu­kom­men. Sie kön­nen je nach Unter­neh­men und Arbeits­um­ge­bung unter­schied­lich gehand­habt wer­den und kön­nen ent­we­der als bezahl­te oder unbe­zahl­te Pau­sen gelten.


  • LAG Mecklenburg-Vorpommern: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Raucherpausen

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    LAG Mecklenburg-Vorpommern: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Raucherpausen

    Ord­net ein Arbeit­ge­ber an, dass das Rau­chen im Betrieb nur in fes­ten Pau­sen gestat­tet ist, kann der Betriebs­rat dies nicht ver­hin­dern. Er hat dies­be­züg­lich kein Mit­be­stim­mungs­recht ent­schied jüngst das Lan­des­ar­beits­ge­richt Meck­len­burg-Vor­pom­mern (Akten­zei­chen: 5 TaBV 12/21). Rauch­ver­bo­te in Arbeits­be­trie­ben unter­lie­gen grund­sätz­lich der Mit­be­stim­mung des Betriebs­ra­tes. Legt jedoch der Arbeit­ge­ber zusätz­lich fest, dass die Beleg­schaft nur in den tarif­li­chen Pau­sen rau­chen…