Rauchen bezeichnet das Inhalieren von Tabakrauch, der durch das Verbrennen von Tabak entsteht. Dabei werden verschiedene chemische Substanzen freigesetzt, darunter Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid. Rauchen ist eine weit verbreitete Gewohnheit, die sowohl gesundheitliche als auch soziale Folgen haben kann. Es ist bekannt, dass Rauchen das Risiko für verschiedene Krankheiten wie Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Atemwegserkrankungen erhöht.
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Ordnet ein Arbeitgeber an, dass das Rauchen im Betrieb nur in festen Pausen gestattet ist, kann der Betriebsrat dies nicht verhindern. Er hat diesbezüglich kein Mitbestimmungsrecht entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Aktenzeichen: 5 TaBV 12/21). Rauchverbote in Arbeitsbetrieben unterliegen grundsätzlich der Mitbestimmung des Betriebsrates. Legt jedoch der Arbeitgeber zusätzlich fest, dass die Belegschaft nur in den tariflichen Pausen rauchen…