Plattformarbeit bezeichnet ein Arbeitsmodell, bei dem Dienstleistungen über digitale Plattformen wie Webseiten oder Apps vermittelt werden. Die Plattform agiert dabei als Mittler zwischen Auftraggebern und Arbeitskräften. Diese Form der Arbeit ist oft durch projektbasierte, kurzfristige Aufträge gekennzeichnet und kann sowohl online, wie bei der Texterstellung, als auch offline, wie bei Essenslieferungen, stattfinden.

/
Neue EU-Richtlinie zur Plattformarbeit: Was Betriebsräte und HR über Statusfeststellung, Algorithmen und Mitbestimmung wissen müssen. Jetzt lesen!

/
Analyse aktueller BAG-Urteile zur Plattformökonomie. Erfahren Sie alles über den Arbeitnehmerstatus von Crowdworkern, den digitalen Betriebsbegriff und Mitbestimmungsrechte.

/
Entdecken Sie die Herausforderungen und Chancen des Arbeitsrechts 4.0. Anpassung an Digitalisierung, KI, Homeoffice & Co. für faire Arbeitsbedingungen.

/
Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit revolutioniert die Gig Economy. Erfahren Sie, wie der neue Rechtsrahmen Scheinselbstständigkeit bekämpft, den Schutz von Plattformbeschäftigten stärkt und den Einsatz von Algorithmen reguliert.