Personenbedingte Kündigung

Eine per­so­nen­be­ding­te Kün­di­gung erfolgt, wenn der Grund für die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses in der Per­son des Arbeit­neh­mers liegt. Dies kann bei­spiels­wei­se der Fall sein, wenn der Arbeit­neh­mer auf­grund von Krank­heit dau­er­haft arbeits­un­fä­hig ist oder sei­ne Leis­tungs­fä­hig­keit stark beein­träch­tigt ist. Die per­so­nen­be­ding­te Kün­di­gung muss jedoch immer das letz­te Mit­tel sein und es müs­sen kei­ne mil­de­ren Maß­nah­men zur Ver­fü­gung ste­hen, um das Arbeits­ver­hält­nis fortzusetzen.