Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Person des Arbeitnehmers liegt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig ist oder seine Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigt ist. Die personenbedingte Kündigung muss jedoch immer das letzte Mittel sein und es müssen keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.