Eine personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Person des Arbeitnehmers liegt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig ist oder seine Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigt ist. Die personenbedingte Kündigung muss jedoch immer das letzte Mittel sein und es müssen keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
/
Gute Frage. Hier meine kurze Antwort: Der allgemeine Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fallen. Ob das Kündigungsschutzgesetz auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, hängt von der Größe des Betriebes (oder der Verwaltung) und vom Beginn des Arbeitsverhältnisses ab. • Hat das Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2004 oder danach…