Personenbedingte Kündigung

Eine per­so­nen­be­ding­te Kün­di­gung erfolgt, wenn der Grund für die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses in der Per­son des Arbeit­neh­mers liegt. Dies kann bei­spiels­wei­se der Fall sein, wenn der Arbeit­neh­mer auf­grund von Krank­heit dau­er­haft arbeits­un­fä­hig ist oder sei­ne Leis­tungs­fä­hig­keit stark beein­träch­tigt ist. Die per­so­nen­be­ding­te Kün­di­gung muss jedoch immer das letz­te Mit­tel sein und es müs­sen kei­ne mil­de­ren Maß­nah­men zur Ver­fü­gung ste­hen, um das Arbeits­ver­hält­nis fortzusetzen.


  • Bin ich eigentlich vor einer Kündigung geschützt?

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    Bin ich eigentlich vor einer Kündigung geschützt?

    Gute Fra­ge. Hier mei­ne kur­ze Ant­wort: Der all­ge­mei­ne Kün­di­gungs­schutz gilt für alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die unter den Gel­tungs­be­reich des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes (KSchG) fal­len. Ob das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz auf ein Arbeits­ver­hält­nis Anwen­dung fin­det, hängt von der Grö­ße des Betrie­bes (oder der Ver­wal­tung) und vom Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses ab. • Hat das Arbeits­ver­hält­nis am 1. Janu­ar 2004 oder danach…