Lohndumping bezeichnet die Praxis von Arbeitgebern, Löhne zu zahlen, die deutlich unter den tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Vergütungen liegen. Ziel ist es meist, durch geringere Personalkosten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu erzielen. Oft werden dabei gesetzliche Mindeststandards oder Mindestlöhne umgangen, was zu einem sozialen Abwärtswettbewerb führt. Dies schadet langfristig sowohl den betroffenen Arbeitnehmern als auch dem gesamten Lohnniveau einer Branche.

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Nach monatelangen, intensiven Verhandlungen hat sich die Koalition aus Union und SPD auf ein Bundestariftreuegesetz geeinigt

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Lange Zeit war es ruhig um die Verknüpfung öffentlicher Auftragsvergabe mit tariflichen Standards auf Bundesebene