Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Meck­len­burg-Vor­pom­mern ist ein Gericht der Arbeits­ge­richts­bar­keit in Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Es ist die zwei­te Instanz für arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten und ent­schei­det über Beru­fun­gen gegen Urtei­le der Arbeits­ge­rich­te. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt hat sei­nen Sitz in Schwe­rin und ist zustän­dig für den gesam­ten Lan­des­be­reich Mecklenburg-Vorpommern.


  • LAG Mecklenburg-Vorpommern: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Raucherpausen

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    LAG Mecklenburg-Vorpommern: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Raucherpausen

    Ord­net ein Arbeit­ge­ber an, dass das Rau­chen im Betrieb nur in fes­ten Pau­sen gestat­tet ist, kann der Betriebs­rat dies nicht ver­hin­dern. Er hat dies­be­züg­lich kein Mit­be­stim­mungs­recht ent­schied jüngst das Lan­des­ar­beits­ge­richt Meck­len­burg-Vor­pom­mern (Akten­zei­chen: 5 TaBV 12/21). Rauch­ver­bo­te in Arbeits­be­trie­ben unter­lie­gen grund­sätz­lich der Mit­be­stim­mung des Betriebs­ra­tes. Legt jedoch der Arbeit­ge­ber zusätz­lich fest, dass die Beleg­schaft nur in den tarif­li­chen Pau­sen rau­chen…