LAG Mecklenburg-Vorpommern

Die LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern steht für “Lan­des­ar­beits­ge­mein­schaft Meck­len­burg-Vor­pom­mern” und ist eine Orga­ni­sa­ti­on, die sich für die För­de­rung und Ent­wick­lung des Bun­des­lan­des ein­setzt. Sie arbei­tet eng mit ver­schie­de­nen Akteu­ren aus Poli­tik, Wirt­schaft und Gesell­schaft zusam­men, um Pro­jek­te und Maß­nah­men zur Stär­kung der Regi­on umzu­set­zen. Die LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern fun­giert als Platt­form für den Aus­tausch von Ideen und die Koor­di­na­ti­on von gemein­sa­men Vorhaben.


  • LAG Mecklenburg-Vorpommern: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Raucherpausen

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    LAG Mecklenburg-Vorpommern: Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Raucherpausen

    Ord­net ein Arbeit­ge­ber an, dass das Rau­chen im Betrieb nur in fes­ten Pau­sen gestat­tet ist, kann der Betriebs­rat dies nicht ver­hin­dern. Er hat dies­be­züg­lich kein Mit­be­stim­mungs­recht ent­schied jüngst das Lan­des­ar­beits­ge­richt Meck­len­burg-Vor­pom­mern (Akten­zei­chen: 5 TaBV 12/21). Rauch­ver­bo­te in Arbeits­be­trie­ben unter­lie­gen grund­sätz­lich der Mit­be­stim­mung des Betriebs­ra­tes. Legt jedoch der Arbeit­ge­ber zusätz­lich fest, dass die Beleg­schaft nur in den tarif­li­chen Pau­sen rau­chen…