Die LAG Mecklenburg-Vorpommern steht für “Landesarbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern” und ist eine Organisation, die sich für die Förderung und Entwicklung des Bundeslandes einsetzt. Sie arbeitet eng mit verschiedenen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen, um Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Region umzusetzen. Die LAG Mecklenburg-Vorpommern fungiert als Plattform für den Austausch von Ideen und die Koordination von gemeinsamen Vorhaben.
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Ordnet ein Arbeitgeber an, dass das Rauchen im Betrieb nur in festen Pausen gestattet ist, kann der Betriebsrat dies nicht verhindern. Er hat diesbezüglich kein Mitbestimmungsrecht entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Aktenzeichen: 5 TaBV 12/21). Rauchverbote in Arbeitsbetrieben unterliegen grundsätzlich der Mitbestimmung des Betriebsrates. Legt jedoch der Arbeitgeber zusätzlich fest, dass die Belegschaft nur in den tariflichen Pausen rauchen…