Kündigungsschutzprozess

Ein Kün­di­gungs­schutz­pro­zess bezieht sich auf ein gericht­li­ches Ver­fah­ren, das von einem Arbeit­neh­mer ein­ge­lei­tet wird, um gegen eine Kün­di­gung sei­nes Arbeits­ver­hält­nis­ses vor­zu­ge­hen. Dabei wird geprüft, ob die Kün­di­gung recht­lich wirk­sam ist oder ob der Arbeit­ge­ber gegen gesetz­li­che Bestim­mun­gen ver­sto­ßen hat. Das Ziel des Pro­zes­ses ist es, den Arbeits­platz des Arbeit­neh­mers zu erhal­ten oder eine ange­mes­se­ne Abfin­dung zu erzielen.


  • Bin ich eigentlich vor einer Kündigung geschützt?

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    Bin ich eigentlich vor einer Kündigung geschützt?

    Gute Fra­ge. Hier mei­ne kur­ze Ant­wort: Der all­ge­mei­ne Kün­di­gungs­schutz gilt für alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die unter den Gel­tungs­be­reich des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes (KSchG) fal­len. Ob das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz auf ein Arbeits­ver­hält­nis Anwen­dung fin­det, hängt von der Grö­ße des Betrie­bes (oder der Ver­wal­tung) und vom Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses ab. • Hat das Arbeits­ver­hält­nis am 1. Janu­ar 2004 oder danach…