KSchG

Das KSchG steht für das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz und ist ein deut­sches Gesetz, das den Arbeit­neh­mer vor unge­recht­fer­tig­ten Kün­di­gun­gen schützt. Es regelt unter ande­rem die Vor­aus­set­zun­gen für eine wirk­sa­me Kün­di­gung, die Rech­te des Arbeit­neh­mers bei einer Kün­di­gung und die Mög­lich­kei­ten zur Kla­ge­er­he­bung bei einer unrecht­mä­ßi­gen Kün­di­gung. Das KSchG gilt für Arbeit­neh­mer in Betrie­ben mit mehr als zehn Beschäf­tig­ten und ist ein wich­ti­ger Bestand­teil des Arbeits­rechts in Deutschland.