Das KSchG steht für das Kündigungsschutzgesetz und ist ein deutsches Gesetz, das den Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützt. Es regelt unter anderem die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung, die Rechte des Arbeitnehmers bei einer Kündigung und die Möglichkeiten zur Klageerhebung bei einer unrechtmäßigen Kündigung. Das KSchG gilt für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts in Deutschland.
/
Gute Frage. Hier meine kurze Antwort: Der allgemeine Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) fallen. Ob das Kündigungsschutzgesetz auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, hängt von der Größe des Betriebes (oder der Verwaltung) und vom Beginn des Arbeitsverhältnisses ab. • Hat das Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2004 oder danach…