KSchG

Das KSchG steht für das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz und ist ein deut­sches Gesetz, das den Arbeit­neh­mer vor unge­recht­fer­tig­ten Kün­di­gun­gen schützt. Es regelt unter ande­rem die Vor­aus­set­zun­gen für eine wirk­sa­me Kün­di­gung, die Rech­te des Arbeit­neh­mers bei einer Kün­di­gung und die Mög­lich­kei­ten zur Kla­ge­er­he­bung bei einer unrecht­mä­ßi­gen Kün­di­gung. Das KSchG gilt für Arbeit­neh­mer in Betrie­ben mit mehr als zehn Beschäf­tig­ten und ist ein wich­ti­ger Bestand­teil des Arbeits­rechts in Deutschland.


  • Bin ich eigentlich vor einer Kündigung geschützt?

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    Bin ich eigentlich vor einer Kündigung geschützt?

    Gute Fra­ge. Hier mei­ne kur­ze Ant­wort: Der all­ge­mei­ne Kün­di­gungs­schutz gilt für alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die unter den Gel­tungs­be­reich des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes (KSchG) fal­len. Ob das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz auf ein Arbeits­ver­hält­nis Anwen­dung fin­det, hängt von der Grö­ße des Betrie­bes (oder der Ver­wal­tung) und vom Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses ab. • Hat das Arbeits­ver­hält­nis am 1. Janu­ar 2004 oder danach…