Betriebsvereinbarung

Eine Betriebs­ver­ein­ba­rung ist eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat, die Rege­lun­gen für die Arbeits­be­din­gun­gen und ‑ver­hält­nis­se im Unter­neh­men fest­legt. Sie dient dazu, die Rech­te und Pflich­ten der Arbeit­neh­mer und des Arbeit­ge­bers zu regeln und eine ein­heit­li­che Arbeits­wei­se im Betrieb sicher­zu­stel­len. Die Betriebs­ver­ein­ba­rung kann bei­spiels­wei­se Rege­lun­gen zu Arbeits­zei­ten, Urlaub, Lohn- und Gehalts­struk­tu­ren, Arbeits­platz­ge­stal­tung oder Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men enthalten.


  • BAG: Keine Anscheinsvollmacht bei Betriebsvereinbarungen

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    BAG: Keine Anscheinsvollmacht bei Betriebsvereinbarungen

    Eigent­lich ist im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz klar gere­gelt, wie ein Betriebs­rats­be­schluss gefasst wird: Die Betriebs­rats­mit­glie­der wer­den vom Vor­sit­zen­den zu einer Sit­zung ein­ge­la­den. In der Ein­la­dung wer­den die Tages­ord­nungs­punk­te genannt und die Mit­glie­der stim­men dann zusam­men über die zu beschlie­ßen­den Din­ge ab (§ 29 Abs. 2 BetrVG und § 33 Abs. 1 BetrVG). Auch eine nach­träg­li­che Beschluss­fas­sung ist…