Betriebsvereinbarung

Eine Betriebs­ver­ein­ba­rung ist eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat, die Rege­lun­gen für die Arbeits­be­din­gun­gen und ‑ver­hält­nis­se im Unter­neh­men fest­legt. Sie dient dazu, die Rech­te und Pflich­ten der Arbeit­neh­mer und des Arbeit­ge­bers zu regeln und eine ein­heit­li­che Arbeits­wei­se im Betrieb sicher­zu­stel­len. Die Betriebs­ver­ein­ba­rung kann bei­spiels­wei­se Rege­lun­gen zu Arbeits­zei­ten, Urlaub, Lohn- und Gehalts­struk­tu­ren, Arbeits­platz­ge­stal­tung oder Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men enthalten.


  • Rahmenbetriebsvereinbarung: Bedeutung, Vorteile und Anwendungsbereiche

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    Rahmenbetriebsvereinbarung: Bedeutung, Vorteile und Anwendungsbereiche

    Eine Rahmenbetriebsvereinbarung (RBV) schafft betriebliche Leitlinien und sorgt für klare, rechtssichere Regelungen. Erfahren Sie, wann eine RBV sinnvoll ist, welche Vorteile sie bietet und wie sie erfolgreich verhandelt wird.

  • Betriebsrat – Aufgaben, Rechte und Kompetenzen für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit

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    Betriebsrat – Aufgaben, Rechte und Kompetenzen für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit

    Der Betriebs­rat spielt eine zen­tra­le Rol­le in Unter­neh­men, wenn es um die Wah­rung von Arbeit­neh­mer­rech­ten und die Mit­be­stim­mung in wirt­schaft­li­chen und sozia­len Ange­le­gen­hei­ten geht. Doch um die­se Auf­ga­ben wirk­sam zu erfül­len, reicht es nicht aus, nur die gesetz­li­chen Grund­la­gen zu ken­nen. Ein erfolg­rei­cher Betriebs­rat benö­tigt nicht nur recht­li­che Exper­ti­se, son­dern auch kom­mu­ni­ka­ti­ve, stra­te­gi­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche…

  • BAG: Keine Anscheinsvollmacht bei Betriebsvereinbarungen

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    BAG: Keine Anscheinsvollmacht bei Betriebsvereinbarungen

    Eigent­lich ist im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz klar gere­gelt, wie ein Betriebs­rats­be­schluss gefasst wird: Die Betriebs­rats­mit­glie­der wer­den vom Vor­sit­zen­den zu einer Sit­zung ein­ge­la­den. In der Ein­la­dung wer­den die Tages­ord­nungs­punk­te genannt und die Mit­glie­der stim­men dann zusam­men über die zu beschlie­ßen­den Din­ge ab (§ 29 Abs. 2 BetrVG und § 33 Abs. 1 BetrVG). Auch eine nach­träg­li­che Beschluss­fas­sung ist…