Betriebsratstätigkeit

Die Betriebs­rats­tä­tig­keit bezeich­net die Arbeit und Auf­ga­ben eines Betriebs­rats in einem Unter­neh­men. Der Betriebs­rat ver­tritt die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer und setzt sich für ihre Rech­te und Belan­ge ein. Dazu gehört unter ande­rem die Mit­be­stim­mung bei Per­so­nal­ent­schei­dun­gen, die Über­wa­chung der Ein­hal­tung von Arbeits­ge­set­zen und Tarif­ver­trä­gen sowie die Durch­füh­rung von Betriebs­ver­samm­lun­gen und Ver­hand­lun­gen mit dem Arbeit­ge­ber. Die Betriebs­rats­tä­tig­keit ist somit ein wich­ti­ger Bestand­teil der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung und dient der Siche­rung und Ver­bes­se­rung der Arbeitsbedingungen.