Die Betriebsratstätigkeit bezeichnet die Arbeit und Aufgaben eines Betriebsrats in einem Unternehmen. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und setzt sich für ihre Rechte und Belange ein. Dazu gehört unter anderem die Mitbestimmung bei Personalentscheidungen, die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsgesetzen und Tarifverträgen sowie die Durchführung von Betriebsversammlungen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Die Betriebsratstätigkeit ist somit ein wichtiger Bestandteil der Arbeitnehmervertretung und dient der Sicherung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
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Kollege soll Chef und behinderten Menschen beleidigt haben Der Discounter Lidl macht erneut wegen seines Umgangs mit Betriebsräten von sich Reden. Die Geschäftsführung des Lidl-Logistikzentrums in Graben versucht derzeit einem Betriebsratsmitglied außerdentlich zu kündigen. Hintergrund ist, dass der betreffende Kollege sowohl seinen Chef, als auch einen behinderten Mitarbeiter beschimpft haben soll. Der betroffene Mitarbeiter hingegen bestreitet dies.…
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Ein Betriebsrat hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von LED-Bildschirmen, um damit die Belegschaft zu informieren. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber seinerseits LED-Bildschirme nutzt, um damit Mitarbeiter Informationen zur Verfügung zu stellen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 23 BV 671/15) jüngst entschieden. In dem Rechtstreit machte der Betriebsrat — der…
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BAG – 7 AZR 224/15 Betriebsratstätigkeit – Arbeitszeit Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2017, 7 AZR 224/15 Pressemitteilung Nr. 1/17 Ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten außerhalb seiner Arbeitszeit tagsüber an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, ist berechtigt, die Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor dem Ende der Schicht einzustellen, wenn nur dadurch eine ununterbrochene Erholungszeit von elf…