Betriebsratsmitglieder

Betriebs­rats­mit­glie­der sind Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die von den Beschäf­tig­ten eines Unter­neh­mens gewählt wer­den, um ihre Inter­es­sen zu ver­tre­ten. Sie sind Teil der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung und haben das Recht, bei Ent­schei­dun­gen des Arbeit­ge­bers mit­zu­be­stim­men und die Rech­te der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer zu schüt­zen. Betriebs­rats­mit­glie­der wer­den regel­mä­ßig in Schu­lun­gen und Semi­na­ren wei­ter­ge­bil­det, um ihre Auf­ga­ben und Rech­te bes­ser wahr­neh­men zu können.