Eine Betriebsänderung bezeichnet tiefgreifende Veränderungen in einem Unternehmen, die erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft haben können. Dazu zählen etwa die Stilllegung, Verlagerung oder der Zusammenschluss von Betrieben sowie grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation oder Arbeitsmethoden. Solche Maßnahmen sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und erfordern die frühzeitige Einbindung des Betriebsrats. Ziel ist es, durch Interessenausgleich und Sozialplan die sozialen Folgen für die Mitarbeitenden abzufedern und faire Lösungen zu finden.

/
Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB stellt für Unternehmen wie für Beschäftigte eine einschneidende Veränderung dar

/
Die Mitbestimmung bei Betriebsänderungen gehört zu den schärfsten Schwertern des Betriebsrats

/
Die Arbeitswelt befindet sich in einem permanenten Wandel, der von digitaler Transformation, Restrukturierungen und neuen Arbeitsmodellen geprägt ist

/
Er wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verhandelt und regelt detailliert, wie der Ausgleich dieser Nachteile gestaltet wird