Eine Betriebsänderung bezeichnet tiefgreifende Veränderungen in einem Unternehmen, die erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft haben können. Dazu zählen etwa die Stilllegung, Verlagerung oder der Zusammenschluss von Betrieben sowie grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation oder Arbeitsmethoden. Solche Maßnahmen sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und erfordern die frühzeitige Einbindung des Betriebsrats. Ziel ist es, durch Interessenausgleich und Sozialplan die sozialen Folgen für die Mitarbeitenden abzufedern und faire Lösungen zu finden.

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Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB stellt für Unternehmen wie für Beschäftigte eine einschneidende Veränderung dar. Wenn Betriebe oder Betriebsteile den Inhaber wechseln, herrscht in der Belegschaft oft Unsicherheit über den Fortbestand von Arbeitsverträgen, die Anrechnung von Dienstjahren und die Gültigkeit bestehender Betriebsvereinbarungen. Die zentrale Problemstellung liegt in der Wahrung der Kontinuität: Wie können Rechte…

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Das LAG Baden-Württemberg entschied: Wird ein Betriebsrat erst nach Beginn einer Betriebsänderung gegründet, besteht kein erzwingbarer Anspruch auf einen Sozialplan.

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Erfahren Sie, wie Betriebsräte Transformationen proaktiv mitgestalten, ihre Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen und Digitalisierung nutzen und Mitarbeiterinteressen sichern.

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Ein Sozialplan regelt Nachteile bei Betriebsänderungen. Erfahren Sie mehr über rechtliche Pflichten, Verhandlungen, Regelungen und freiwillige Leistungen wie Abfindungen.