Eine betriebliche Übung ist eine freiwillige, wiederholte Handlung des Arbeitgebers, die für die Arbeitnehmer erkennbar ist und auf ein hohes Schutzniveau für deren Rechte hindeutet. Durch regelmäßige Wiederholung kann eine betriebliche Übung rechtsverbindlich werden, auch wenn sie nicht vertraglich festgehalten wurde. Die Arbeitnehmer können dann einen Anspruch auf Fortsetzung dieser Leistung oder Behandlung geltend machen. Typische Beispiele sind Gratifikationen, Zuschläge oder zusätzliche Leistungen, die regelmäßig gewährt werden.

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Wenn die fünfte Jahreszeit ihren Höhepunkt erreicht, stellt sich in vielen Betrieben die Frage nach der Vereinbarkeit von Brauchtumspflege und arbeitsrecht…

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Alle Jahre wieder stellt sich in den Betrieben die Frage, wie die Arbeitstage rund um das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel organisiert werden