Beschwerderecht

Das Beschwer­de­recht ermög­licht es einer Per­son, sich gegen Ent­schei­dun­gen oder Ver­hal­tens­wei­sen zu weh­ren, die als unge­recht oder falsch emp­fun­den wer­den. Im Arbeits­recht besteht bei­spiels­wei­se das Recht, sich beim Arbeit­ge­ber zu beschwe­ren, wenn man sich dis­kri­mi­niert oder unge­recht behan­delt fühlt. Die­ses Recht ist oft im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz oder in Tarif­ver­trä­gen ver­an­kert. Eine Beschwer­de kann dazu bei­tra­gen, Miss­stän­de auf­zu­de­cken und zu besei­ti­gen. Der Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet, die Beschwer­de ernst zu neh­men und zu prü­fen.