Die Aufgaben des Betriebsrats umfassen den Schutz der Interessen der Belegschaft und die Förderung guter Arbeitsbedingungen. Er überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen und ist in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten beteiligt. Zudem vertritt er die Mitarbeitenden bei Kündigungen, gestaltet Arbeitszeiten mit und fördert Gleichstellung sowie Arbeitsschutz. Der Betriebsrat dient als wichtige Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern.
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