Die Arbeitnehmervertretung bezeichnet eine Organisation oder Person, die die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern vertritt. Sie setzt sich für gute Arbeitsbedingungen, gerechte Löhne und faire Arbeitsverträge ein. Die Arbeitnehmervertretung kann in Form von Gewerkschaften, Betriebsräten oder anderen Personalvertretungen auftreten und verfolgt das Ziel, die Rechte und Belange der Arbeitnehmer zu schützen und zu verbessern.
/
Ein Betriebsrat ist eine Vertretung der Mitarbeiter in einem Unternehmen. Er hat das Recht, in bestimmten Angelegenheiten mitzubestimmen und die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Ob ein Betriebsrat eingerichtet werden muss, hängt von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen ab. In Unternehmen mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von…