Anfechtung

Anfechtung bezeichnet den rechtlichen Akt, durch den eine Person die Ungültigkeit eines Rechtsgeschäfts oder einer Willenserklärung geltend macht. Dabei wird argumentiert, dass das Rechtsgeschäft aufgrund von Mängeln oder Irrtümern nicht wirksam zustande gekommen ist. Die Anfechtung kann sowohl einseitig durch eine Partei erfolgen als auch durch eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Ziel der Anfechtung ist es, das betreffende Rechtsgeschäft rückgängig zu machen und die Rechtslage wiederherzustellen, wie sie vor dem Geschäft bestand.