Anfechtung

Anfech­tung bezeich­net den recht­li­chen Akt, durch den eine Per­son die Ungül­tig­keit eines Rechts­ge­schäfts oder einer Wil­lens­er­klä­rung gel­tend macht. Dabei wird argu­men­tiert, dass das Rechts­ge­schäft auf­grund von Män­geln oder Irr­tü­mern nicht wirk­sam zustan­de gekom­men ist. Die Anfech­tung kann sowohl ein­sei­tig durch eine Par­tei erfol­gen als auch durch eine gericht­li­che Ent­schei­dung her­bei­ge­führt wer­den. Ziel der Anfech­tung ist es, das betref­fen­de Rechts­ge­schäft rück­gän­gig zu machen und die Rechts­la­ge wie­der­her­zu­stel­len, wie sie vor dem Geschäft bestand.