Anfechtung bezeichnet den rechtlichen Akt, durch den eine Person die Ungültigkeit eines Rechtsgeschäfts oder einer Willenserklärung geltend macht. Dabei wird argumentiert, dass das Rechtsgeschäft aufgrund von Mängeln oder Irrtümern nicht wirksam zustande gekommen ist. Die Anfechtung kann sowohl einseitig durch eine Partei erfolgen als auch durch eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Ziel der Anfechtung ist es, das betreffende Rechtsgeschäft rückgängig zu machen und die Rechtslage wiederherzustellen, wie sie vor dem Geschäft bestand.
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Am 16. März 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein bahnbrechendes Urteil zur Briefwahl bei Betriebsratswahlen gefällt. Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Durchführung von Betriebsratswahlen, insbesondere in großen Unternehmen mit mehreren Standorten. Sachverhalt Im Jahr 2018 wurden im Nutzfahrzeugwerk der Volkswagen AG (VWN) in Hannover reguläre Betriebsratswahlen durchgeführt. Der Wahlvorstand entschied, dass Mitarbeiter, die…