Der Begriff “5 TaBV 12/21” bezieht sich auf eine bestimmte Tarifvertragsbestimmung. Es handelt sich um den fünften Tarifvertrag für Betriebsvereinbarungen, der im Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Diese Bestimmung regelt vermutlich spezifische Arbeitsbedingungen oder Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in einem bestimmten Bereich oder Unternehmen.
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Ordnet ein Arbeitgeber an, dass das Rauchen im Betrieb nur in festen Pausen gestattet ist, kann der Betriebsrat dies nicht verhindern. Er hat diesbezüglich kein Mitbestimmungsrecht entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Aktenzeichen: 5 TaBV 12/21). Rauchverbote in Arbeitsbetrieben unterliegen grundsätzlich der Mitbestimmung des Betriebsrates. Legt jedoch der Arbeitgeber zusätzlich fest, dass die Belegschaft nur in den tariflichen Pausen rauchen…