Paragraph 15 des Betriebsverfassungsgesetzes regelt den besonderen Kündigungsschutz für Mitglieder des Betriebsrats sowie weiterer Gremien der Arbeitnehmervertretung. Die Vorschrift untersagt die ordentliche Kündigung dieser Personen während ihrer Amtszeit und gewährt zudem einen nachwirkenden Schutz von einem Jahr nach Ende des Amtes. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats oder durch eine gerichtliche Ersetzung möglich. Ziel der Regelung ist es, die Unabhängigkeit der Mandatsträger zu sichern und sie vor Repressalien durch den Arbeitgeber zu schützen.

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Die Temperaturen klettern. Wieder. Im Juli 2026 liegt Deutschland im Fadenkreuz einer lang anhaltenden Hitzewelle, die seit Juni kaum Pausen macht. In einigen Pflegeheimen wurden bereits 45 °C gemessen. In schlecht belüfteten Büros liegen die Werte dauerhaft über 30 °C. Die Frage ist nicht mehr, ob Hitze am Arbeitsplatz ein Problem ist — sondern, was…

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Die Betriebsratswahl 2024 bei einem namhaften Automobilhersteller sorgte für rechtliches Aufsehen: Das Arbeitsgericht Berlin erklärte die Wahl für unwirksa…