Da unseren Blog auch viele Arbeitnehmer lesen, die selbst noch nicht Mitglied eines Betriebsrats sind oder erstmals mit dem Gedanken spielen sich für den Betriebsrat wählen zu lassen, beantworte ich an dieser Stelle mal ein paar grundlegende, häufige Fragen dazu:
Wann wird gewählt?
Betriebsräte werden alle vier Jahre im gleichen Zeitraum – von März bis Mai – gewählt. Die Wahlen finden während der Arbeitszeit statt. Wenn im Betrieb noch keine Interessenvertretung besteht, kann jederzeit eine Wahl durchgeführt werden.
Wer organisiert eine Betriebsratswahl?
In Betrieben mit Betriebsrat bestellt der amtierende Betriebsrat zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit (in der Regel vier Jahre) einen Wahlvorstand. Dieser veröffentlicht die Wählerlisten und das Wahlausschreiben mit allen notwendigen Informationen und kümmert sich im Weiteren um alle notwendigen Schritte zur Durchführung der Wahl. In Betrieben ohne Betriebsrat kann die Initiative zur Wahl einer Interessensvertretung von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ausgehen. Oder mindestens drei wahlberechtigte Beschäftigten laden zu einer ersten Wahlversammlung ein.
Welche Fristen gibt es für die Wahl?
Im normalen Wahlverfahren gilt, dass zehn Wochen vor dem Wahltermin ein Wahlvorstand bestellt wird. Sechs Wochen vor dem Termin werden Wählerlisten und das Wahlausschreiben mit allen wichtigen Informationen zur Wahl veröffentlicht. Eine Woche vor der Wahl werden dann die Wahlvorschläge bekanntgegeben. Unmittelbar nach der Wahl werden die Stimmen ausgezählt und die gewählten Kandidaten durch Aushang bekanntgegeben. Spätestens eine Woche nach der Wahl findet eine konstituierende Sitzung des Betriebsrates statt.
Wie viele Mitglieder hat der Betriebsrat?
Das hängt von der Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ab. In jedem Fall haben Betriebsräte eine ungerade Zahl an Mitgliedern. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt eine Staffelung wie folgt vor:
- 5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer: eine Person
- 21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer: drei Personen
- 51 bis 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer: fünf Personen
- 101 bis 200 Arbeitnehmer: sieben Personen
- 201 bis 400 Arbeitnehmer: neun Personen
Wer ist wahlberechtigt?
Wählen dürfen alle Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen vom aktiven Wahlrecht sind leitende Angestellte.
Wer bezahlt die Wahl?
Im Betriebsverfassungsgesetz steht, dass Die Kosten der Betriebsratswahl trägt der Arbeitgeber“ steht dass alle im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl anfallenden notwendigen sachlichen Kosten, aber auch die persönlichen Kosten der Mitglieder des Wahlvorstands, vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.
Bei Ihnen im Betrieb gibt es noch keinen Betriebsrat? Nur Mut, gründen Sie einen!
Glückauf,
Andreas Galatas
Backlink: https://andreas.galatas.de/blog/betriebsratswahlen-die-haeufigsten-fragen-und-antworten/
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