“§ 626 Abs. 1 BGB” ist ein Abschnitt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, der das “Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund” behandelt. Dieser Paragraph legt fest, dass ein Vertragsverhältnis von jeder Partei aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden kann. Der “wichtige Grund” muss dabei so schwerwiegend sein, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.
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In der Welt des Arbeitsrechts gibt es Fälle, die weit über die Grenzen eines einzelnen Unternehmens hinaus Beachtung finden und wichtige Fragen zu Ethik, Recht und Verantwortung aufwerfen. Einer dieser Fälle ist der kürzlich vom Arbeitsgericht Lüneburg entschiedene Fall eines Amazon-Betriebsratsvorsitzenden, der aufgrund von Arbeitszeitbetrug fristlos entlassen wurde. Dieser Fall hat nicht nur aufgrund der…