§ 626 Abs. 1 BGB

“§ 626 Abs. 1 BGB” ist ein Abschnitt im deut­schen Bür­ger­li­chen Gesetz­buch, der das “Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund” behan­delt. Die­ser Para­graph legt fest, dass ein Ver­trags­ver­hält­nis von jeder Par­tei aus einem wich­ti­gen Grund ohne Ein­hal­tung einer Kün­di­gungs­frist been­det wer­den kann. Der “wich­ti­ge Grund” muss dabei so schwer­wie­gend sein, dass dem Kün­di­gen­den die Fort­set­zung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses bis zum Ablauf der Kün­di­gungs­frist nicht zumut­bar ist.


  • Arbeitsrecht und Integrität: Der Fall des entlassenen Amazon-Betriebsratsvorsitzenden

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    Arbeitsrecht und Integrität: Der Fall des entlassenen Amazon-Betriebsratsvorsitzenden

    In der Welt des Arbeits­rechts gibt es Fäl­le, die weit über die Gren­zen eines ein­zel­nen Unter­neh­mens hin­aus Beach­tung fin­den und wich­ti­ge Fra­gen zu Ethik, Recht und Ver­ant­wor­tung auf­wer­fen. Einer die­ser Fäl­le ist der kürz­lich vom Arbeits­ge­richt Lüne­burg ent­schie­de­ne Fall eines Ama­zon-Betriebs­rats­vor­sit­zen­den, der auf­grund von Arbeits­zeit­be­trug frist­los ent­las­sen wur­de. Die­ser Fall hat nicht nur auf­grund der…