Die Zwei-Wochen-Frist bezeichnet einen Zeitraum von 14 Tagen, innerhalb dessen eine bestimmte rechtliche oder vertragliche Handlung erfolgen muss. Sie kommt häufig beim gesetzlichen Widerrufsrecht von Online-Käufen, bei Widersprüchen gegen Bescheide oder bei Kündigungen während einer Probezeit zur Anwendung. Die Frist beginnt üblicherweise mit dem Tag, an dem eine Information, ein Dokument oder eine Ware zugestellt wurde. Nach Ablauf dieser zwei Wochen verfällt in der Regel das Recht auf Einspruch oder Rückgabe, wodurch getroffene Vereinbarungen oder Entscheidungen rechtskräftig werden.

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Voraussetzungen, Fristen und wichtige Urteile zum § 626 BGB. Erfahren Sie alles über den wichtigen Grund und die Zwei-Wochen-Frist im Arbeitsrecht.