Wichtiger Grund

Ein wichtiger Grund ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der Umstände beschreibt, die die Fortsetzung eines Rechtsverhältnisses für mindestens eine Partei unzumutbar machen. Er liegt vor, wenn unter Abwägung der beiderseitigen Interessen und Berücksichtigung aller Einzelfallumstände das Abwarten einer ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr verlangt werden kann. In der Praxis ermöglicht das Vorliegen eines solchen Grundes meist die außerordentliche und fristlose Kündigung von Verträgen oder Arbeitsverhältnissen. Die Beurteilung erfolgt dabei stets individuell und basiert häufig auf schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder gravierenden, unvorhersehbaren Ereignissen.