WhatsApp

Whats­App ist eine Instant-Mes­sa­ging-App, die es Benut­zern ermög­licht, Text­nach­rich­ten, Sprach­nach­rich­ten, Bil­der und Vide­os über das Inter­net zu sen­den und zu emp­fan­gen. Die App ist auf ver­schie­de­nen mobi­len Platt­for­men ver­füg­bar und ermög­licht es Benut­zern, Grup­pen­chats zu erstel­len und Anru­fe zu täti­gen. Whats­App ist eine der belieb­tes­ten Mes­sa­ging-Apps welt­weit und bie­tet eine ein­fa­che und benut­zer­freund­li­che Kommunikationsplattform.


  • Ist eine Kündigung per WhatsApp möglich?

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    Ist eine Kündigung per WhatsApp möglich?

    Dass eine frist­lo­se Kün­di­gung in Schrift­form erfol­gen muss, ist im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch in den Para­gra­phen §§ 623, 126 Abs. 1 BGB klar gere­gelt. Was ist aber, wenn der Arbeit­ge­ber das Kün­di­gungs­schrei­ben ord­nungs­ge­mäß erstellt — samt Unter­schrift — und es dann als Foto per Whats­App oder über einen ande­ren Mes­sen­ger dem Arbeit­neh­mer zukom­men lässt? Über einen…