Wettbewerbsverbot

Ein Wett­be­werbs­ver­bot ist eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung, die es einer Per­son oder einem Unter­neh­men unter­sagt, wäh­rend oder nach Been­di­gung eines Arbeits­ver­hält­nis­ses in Kon­kur­renz zu dem Arbeit­ge­ber zu tre­ten. Oft wird es ein­ge­setzt, um Geschäfts­ge­heim­nis­se und Kun­den­be­zie­hun­gen zu schüt­zen. Die Bedin­gun­gen des Wett­be­werbs­ver­bots, wie Dau­er und geo­gra­fi­scher Gel­tungs­be­reich, müs­sen im Ver­trag klar defi­niert sein. Bei Ver­stö­ßen gegen das Wett­be­werbs­ver­bot kön­nen recht­li­che Kon­se­quen­zen wie Scha­dens­er­satz­an­sprü­che drohen. 


  • Aufhebungsvertrag und Freistellung: Darf man während der Freistellung woanders arbeiten?

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    Aufhebungsvertrag und Freistellung: Darf man während der Freistellung woanders arbeiten?

    Die Arbeits­welt ist geprägt von Dyna­mik und stän­di­gen Ver­än­de­run­gen, die sowohl Arbeit­neh­mer als auch Arbeit­ge­ber vor viel­fäl­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen stel­len. Ein beson­ders rele­van­tes The­ma in die­sem Kon­text ist der Auf­he­bungs­ver­trag und die damit häu­fig ver­bun­de­ne Frei­stel­lung von Arbeit­neh­mern. Eine zen­tra­le Fra­ge, die sich in die­ser Situa­ti­on oft stellt, ist: Darf man wäh­rend der Frei­stel­lung einer ande­ren…