Die Weiterbildung von Betriebsratsmitgliedern ist essenziell, um eine effektive Interessenvertretung der Arbeitnehmer sicherzustellen. Betriebsräte haben nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen, die für ihre Tätigkeit erforderlich sind. Dazu gehören Seminare zu Arbeitsrecht, Mitbestimmung, Betriebswirtschaft, Kommunikation und Verhandlungsführung. Die Kosten für notwendige Schulungen trägt der Arbeitgeber, und die Teilnahme erfolgt während der Arbeitszeit. Eine kontinuierliche Weiterbildung hilft Betriebsräten, rechtliche und betriebliche Entwicklungen zu verstehen und fundierte Entscheidungen im Sinne der Belegschaft zu treffen.
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In einem richtungsweisenden Beschluss hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) unter dem Aktenzeichen 16 TaBVGa 179/23 eine bedeutende Entscheidung zum Thema Schulungsanspruch des Betriebsrats getroffen. In diesem Fall ging es um die Frage, ob der Schulungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds auch dann besteht, wenn das sogenannte Restmandat vorliegt – eine Situation, die eintritt, wenn der Betrieb, in dem…