Weiterbildung Betriebsratsmitglieder

Die Wei­ter­bil­dung von Betriebs­rats­mit­glie­dern ist essen­zi­ell, um eine effek­ti­ve Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer sicher­zu­stel­len. Betriebs­rä­te haben nach § 37 Abs. 6 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) einen gesetz­li­chen Anspruch auf Schu­lun­gen, die für ihre Tätig­keit erfor­der­lich sind. Dazu gehö­ren Semi­na­re zu Arbeits­recht, Mit­be­stim­mung, Betriebs­wirt­schaft, Kom­mu­ni­ka­ti­on und Ver­hand­lungs­füh­rung. Die Kos­ten für not­wen­di­ge Schu­lun­gen trägt der Arbeit­ge­ber, und die Teil­nah­me erfolgt wäh­rend der Arbeits­zeit. Eine kon­ti­nu­ier­li­che Wei­ter­bil­dung hilft Betriebs­rä­ten, recht­li­che und betrieb­li­che Ent­wick­lun­gen zu ver­ste­hen und fun­dier­te Ent­schei­dun­gen im Sin­ne der Beleg­schaft zu treffen.


  • Restmandat kein Hindernis: Hessisches LAG stärkt Schulungsanspruch des Betriebsrats

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    Restmandat kein Hindernis: Hessisches LAG stärkt Schulungsanspruch des Betriebsrats

    In einem rich­tungs­wei­sen­den Beschluss hat das Hes­si­sche Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) unter dem Akten­zei­chen 16 TaBV­Ga 179/23 eine bedeu­ten­de Ent­schei­dung zum The­ma Schu­lungs­an­spruch des Betriebs­rats getrof­fen. In die­sem Fall ging es um die Fra­ge, ob der Schu­lungs­an­spruch eines Betriebs­rats­mit­glieds auch dann besteht, wenn das soge­nann­te Rest­man­dat vor­liegt – eine Situa­ti­on, die ein­tritt, wenn der Betrieb, in dem…