Der Wahlvorstand einer Onlinewahl ist das verantwortliche Gremium, das für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer digitalen Abstimmung zuständig ist. Er stellt sicher, dass die gesetzlichen Wahlgrundsätze wie Freiheit und Geheimhaltung auch im digitalen Raum gewahrt bleiben und überwacht die technische Integrität des Wahlsystems. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Prüfung des Wählerverzeichnisses, die Validierung der elektronischen Stimmabgabe sowie die abschließende Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

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Der neue § 18b BetrVG soll erstmals digitale Betriebsratswahlen ermöglichen. Wir zeigen, was im Gesetzesentwurf steht, welche Voraussetzungen gelten und was eine Rahmenbetriebsvereinbarung leisten muss.