Vorläufige Maßnahmen

Vor­läu­fi­ge Maß­nah­men sind kurz­fris­ti­ge Anord­nun­gen, die getrof­fen wer­den, um in drin­gen­den Fäl­len eine vor­läu­fi­ge Rege­lung zu schaf­fen, bis eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung ergeht. Sie sol­len ver­hin­dern, dass durch den Zeit­ab­lauf Rech­te ver­ei­telt oder schwe­re Nach­tei­le ent­ste­hen. Vor­läu­fi­ge Maß­nah­men wer­den häu­fig im Rah­men einst­wei­li­ger Ver­fü­gun­gen oder einst­wei­li­ger Anord­nun­gen getrof­fen. Ihre Wir­kung endet in der Regel, wenn das Haupt­ver­fah­ren abge­schlos­sen ist.