Vorläufige Maßnahmen sind kurzfristige Anordnungen, die getroffen werden, um in dringenden Fällen eine vorläufige Regelung zu schaffen, bis eine endgültige Entscheidung ergeht. Sie sollen verhindern, dass durch den Zeitablauf Rechte vereitelt oder schwere Nachteile entstehen. Vorläufige Maßnahmen werden häufig im Rahmen einstweiliger Verfügungen oder einstweiliger Anordnungen getroffen. Ihre Wirkung endet in der Regel, wenn das Hauptverfahren abgeschlossen ist.
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Ein effektives und gerechtes Arbeitsumfeld erfordert klare Regeln und Mechanismen, die sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch die der Arbeitnehmer schützen. Ein zentrales Instrument hierbei sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere bei vorläufigen personellen Einzelmaßnahmen. Der § 101 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Er gibt dem Betriebsrat das Recht,…