Vorläufige Maßnahmen

Vorläufige Maßnahmen sind kurzfristige Anordnungen, die getroffen werden, um in dringenden Fällen eine vorläufige Regelung zu schaffen, bis eine endgültige Entscheidung ergeht. Sie sollen verhindern, dass durch den Zeitablauf Rechte vereitelt oder schwere Nachteile entstehen. Vorläufige Maßnahmen werden häufig im Rahmen einstweiliger Verfügungen oder einstweiliger Anordnungen getroffen. Ihre Wirkung endet in der Regel, wenn das Hauptverfahren abgeschlossen ist.