Verwirkung

Ver­wir­kung ist ein recht­li­cher Begriff, der beschreibt, dass ein Anspruch oder Recht durch Zeit­ab­lauf und wider­sprüch­li­ches Ver­hal­ten des Berech­tig­ten erlischt. Dies setzt vor­aus, dass der Berech­tig­te sein Recht län­ge­re Zeit nicht gel­tend gemacht hat und der Ver­pflich­te­te dar­auf ver­trau­en durf­te, dass dies auch in Zukunft nicht mehr gesche­hen wird. Die Ver­wir­kung dient dem Schutz des Ver­trau­ens und der Rechts­si­cher­heit.