Verwirkung ist ein rechtlicher Begriff, der beschreibt, dass ein Anspruch oder Recht durch Zeitablauf und widersprüchliches Verhalten des Berechtigten erlischt. Dies setzt voraus, dass der Berechtigte sein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete darauf vertrauen durfte, dass dies auch in Zukunft nicht mehr geschehen wird. Die Verwirkung dient dem Schutz des Vertrauens und der Rechtssicherheit.

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