Verhinderung


  • Einberufung von Betriebsratssitzungen: Was sagt der § 29 BetrVG?

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    Einberufung von Betriebsratssitzungen: Was sagt der § 29 BetrVG?

    Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) ist ein zen­tra­les Regel­werk für die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern in Deutsch­land. Es legt die Rech­te und Pflich­ten bei­der Par­tei­en fest und sorgt für eine geord­ne­te und gerech­te Betriebs­füh­rung. Ein wesent­li­cher Bestand­teil die­ses Geset­zes ist der § 29 BetrVG, der sich spe­zi­ell mit der Ein­be­ru­fung von Betriebs­rats­sit­zun­gen befasst. Die ord­nungs­ge­mä­ße Ein­be­ru­fung…