Verhinderung

Der Begriff Verhinderung beschreibt den Zustand oder die gezielte Handlung, durch die das Eintreten eines Ereignisses oder die Ausführung einer geplanten Tätigkeit unterbunden wird. Dies kann sowohl durch aktive Intervention als auch durch unvorhergesehene äußere Umstände oder persönliche Gründe wie Krankheit geschehen. In rechtlichen und organisatorischen Kontexten bezeichnet das Wort oft die zeitweise Unfähigkeit einer Person, eine bestimmte Aufgabe oder Pflicht wahrzunehmen. Das Ergebnis einer Verhinderung ist stets, dass ein ursprünglich beabsichtigter Prozess unterbrochen wird oder gar nicht erst zustande kommt.


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    Einberufung von Betriebsratssitzungen: Was sagt der § 29 BetrVG?

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