Vereinfachtes Wahlverfahren

Das vereinfachte Wahlverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Form der Betriebsratswahl für kleinere Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern. Es zeichnet sich durch deutlich verkürzte Fristen und die Durchführung der Wahl unmittelbar auf einer Wahlversammlung aus, um den organisatorischen Aufwand zu minimieren. In diesem Verfahren findet stets eine Personenwahl statt, bei der die Wähler ihre Stimme direkt für einzelne Kandidaten statt für Listen abgeben. Bei einer Betriebsgröße von 101 bis 200 Wahlberechtigten kann das Verfahren zudem optional zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber vereinbart werden.