Die TR-03169 ist eine Technische Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die spezifische Sicherheitsanforderungen für Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen festlegt. Sie definiert verbindliche technische Standards und Prüfkriterien, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten bei der Vernetzung von Leistungserbringern wie Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken sicherzustellen. Die Richtlinie adressiert insbesondere die Sicherheit von Hardware- und Softwarekomponenten, die für den Zugriff auf Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept notwendig sind. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben wird ein einheitliches Schutzniveau gewährleistet, das als Grundlage für die Zulassung und den sicheren Betrieb von Systemen innerhalb des digitalen Gesundheitsnetzes dient.

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Der neue § 18b BetrVG soll erstmals digitale Betriebsratswahlen ermöglichen. Wir zeigen, was im Gesetzesentwurf steht, welche Voraussetzungen gelten und was eine Rahmenbetriebsvereinbarung leisten muss.