Technologischer Wandel

Tech­no­lo­gi­scher Wan­del bezieht sich auf die Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien und Pro­zes­se in der Arbeits­welt, die Arbeits­wei­sen, Pro­duk­ti­ons­me­tho­den und Geschäfts­mo­del­le ver­än­dern kön­nen. Die­ser Wan­del erfor­dert von Unter­neh­men und ihren Mit­ar­bei­tern Anpas­sungs­fä­hig­keit und kon­ti­nu­ier­li­ches Ler­nen, um mit den Ver­än­de­run­gen Schritt zu hal­ten. Erfolg­reich bewäl­tig­ter tech­no­lo­gi­scher Wan­del kann die Effi­zi­enz stei­gern, neue Geschäfts­chan­cen eröff­nen und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit eines Unter­neh­mens ver­bes­sern. Gleich­zei­tig stellt er Her­aus­for­de­run­gen in Bezug auf Qua­li­fi­zie­rung, Daten­schutz und Arbeits­platz­si­cher­heit dar.


  • Vom Übergang zum Restmandat: Die rechtlichen Grundlagen des Betriebsrats im Kontext betrieblicher Transformation

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    Vom Übergang zum Restmandat: Die rechtlichen Grundlagen des Betriebsrats im Kontext betrieblicher Transformation

    Bei betrieb­li­chen Umstruk­tu­rie­run­gen sind die §§ 21a, 21b und 22 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) fun­da­men­ta­le Säu­len, die den Betriebs­rä­ten eine kon­ti­nu­ier­li­che und effek­ti­ve Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer­inter­es­sen ermög­li­chen. Die­se Para­gra­phen stel­len sicher, dass Betriebs­rä­te ihre reprä­sen­ta­ti­ven Funk­tio­nen wäh­rend und nach tief­grei­fen­den Ver­än­de­run­gen wie Betriebs­über­gän­gen oder -ände­run­gen ohne Unter­bre­chung aus­üben kön­nen. Sie gewähr­leis­ten eine lücken­lo­se Betriebs­rats­ar­beit, die beson­ders…