Die Societas Europaea (SE) ist eine supranationale Rechtsform für Aktiengesellschaften, die in der gesamten Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum anerkannt ist. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Aktivitäten in verschiedenen Mitgliedstaaten unter einem einheitlichen rechtlichen Rahmen zu bündeln und den Firmensitz grenzüberschreitend zu verlegen, ohne die Gesellschaft auflösen zu müssen. Ein wesentliches Merkmal der SE ist die Flexibilität in der Organisationsstruktur sowie die verpflichtende Einbeziehung der Arbeitnehmer im Wege der Mitbestimmung.

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Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Viele Unternehmen organisieren sich europäisch, gründen SE-Strukturen und führen länderübergreifende Restrukturierungsprogramme durch. Während diese Transformationen betriebswirtschaftlich oft sinnvoll erscheinen, geraten Arbeitnehmer schnell in komplexe juristische Szenarien: Kündigungen im Rahmen einer europäischen Restrukturierung, sogenannte „EC-Sozialpläne“, „Balance of Interest“-Dokumente oder Abfindungsmodelle, die aus Brüssel, Madrid oder Dublin stammen sollen. Was auf den…