SE-Kündigung

Eine SE-Kündigung erfolgt im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen bei einer Societas Europaea (SE), der europäischen Aktiengesellschaft. Diese Kündigungen sind komplex, da sie sich an den Vorgaben der SE-Richtlinie und den nationalen Arbeitnehmerbeteiligungsgesetzen orientieren müssen. Oft werden hierzu länderübergreifende Regelungen getroffen, die den „Balance of Interests“ berücksichtigen. Die rechtlichen Anforderungen an eine SE-Kündigung unterscheiden sich wesentlich von denen bei nationalen Gesellschaften und erfordern spezialisierte Rechtsberatung.