Eine SE-Kündigung erfolgt im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen bei einer Societas Europaea (SE), der europäischen Aktiengesellschaft. Diese Kündigungen sind komplex, da sie sich an den Vorgaben der SE-Richtlinie und den nationalen Arbeitnehmerbeteiligungsgesetzen orientieren müssen. Oft werden hierzu länderübergreifende Regelungen getroffen, die den „Balance of Interests“ berücksichtigen. Die rechtlichen Anforderungen an eine SE-Kündigung unterscheiden sich wesentlich von denen bei nationalen Gesellschaften und erfordern spezialisierte Rechtsberatung.

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Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Viele Unternehmen organisieren sich europäisch, gründen SE-Strukturen und führen länderübergreifende Restrukturierungsprogramme durch. Während diese Transformationen betriebswirtschaftlich oft sinnvoll erscheinen, geraten Arbeitnehmer schnell in komplexe juristische Szenarien: Kündigungen im Rahmen einer europäischen Restrukturierung, sogenannte „EC-Sozialpläne“, „Balance of Interest“-Dokumente oder Abfindungsmodelle, die aus Brüssel, Madrid oder Dublin stammen sollen. Was auf den…