Ein Schulungsanspruch ist ein gesetzlich geregeltes Recht, das es Betriebsräten ermöglicht, an Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, um die notwendigen Kenntnisse für ihre Aufgaben zu erlangen. Dieser Anspruch ist im Betriebsverfassungsgesetz verankert und sichert den Betriebsräten die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln, ohne dass ihr Arbeitsentgelt beeinträchtigt wird. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Kosten für diese Schulungen zu tragen und die Betriebsräte von ihrer regulären Tätigkeit freizustellen.
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In einem richtungsweisenden Beschluss hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) unter dem Aktenzeichen 16 TaBVGa 179/23 eine bedeutende Entscheidung zum Thema Schulungsanspruch des Betriebsrats getroffen. In diesem Fall ging es um die Frage, ob der Schulungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds auch dann besteht, wenn das sogenannte Restmandat vorliegt – eine Situation, die eintritt, wenn der Betrieb, in dem…