Schulungsanspruch

Ein Schu­lungs­an­spruch ist ein gesetz­lich gere­gel­tes Recht, das es Betriebs­rä­ten ermög­licht, an Schu­lun­gen und Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men teil­zu­neh­men, um die not­wen­di­gen Kennt­nis­se für ihre Auf­ga­ben zu erlan­gen. Die­ser Anspruch ist im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz ver­an­kert und sichert den Betriebs­rä­ten die Mög­lich­keit, sich beruf­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, ohne dass ihr Arbeits­ent­gelt beein­träch­tigt wird. Arbeit­ge­ber sind ver­pflich­tet, die Kos­ten für die­se Schu­lun­gen zu tra­gen und die Betriebs­rä­te von ihrer regu­lä­ren Tätig­keit freizustellen. 


  • Restmandat kein Hindernis: Hessisches LAG stärkt Schulungsanspruch des Betriebsrats

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    Restmandat kein Hindernis: Hessisches LAG stärkt Schulungsanspruch des Betriebsrats

    In einem rich­tungs­wei­sen­den Beschluss hat das Hes­si­sche Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) unter dem Akten­zei­chen 16 TaBV­Ga 179/23 eine bedeu­ten­de Ent­schei­dung zum The­ma Schu­lungs­an­spruch des Betriebs­rats getrof­fen. In die­sem Fall ging es um die Fra­ge, ob der Schu­lungs­an­spruch eines Betriebs­rats­mit­glieds auch dann besteht, wenn das soge­nann­te Rest­man­dat vor­liegt – eine Situa­ti­on, die ein­tritt, wenn der Betrieb, in dem…