Schriftform

Der Begriff “Schrift­form” bezieht sich auf die Art und Wei­se, wie Infor­ma­tio­nen oder Mit­tei­lun­gen in schrift­li­cher Form fest­ge­hal­ten wer­den. Dabei wer­den bestimm­te Regeln und Kon­ven­tio­nen befolgt, um die Les­bar­keit und Ver­ständ­lich­keit zu gewähr­leis­ten. Die Schrift­form kann in ver­schie­de­nen Kon­tex­ten ver­wen­det wer­den, wie zum Bei­spiel in Ver­trä­gen, Brie­fen oder offi­zi­el­len Doku­men­ten. Sie dient dazu, Infor­ma­tio­nen dau­er­haft zu doku­men­tie­ren und zu kommunizieren.


  • Ist eine Kündigung per WhatsApp möglich?

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    Ist eine Kündigung per WhatsApp möglich?

    Dass eine frist­lo­se Kün­di­gung in Schrift­form erfol­gen muss, ist im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch in den Para­gra­phen §§ 623, 126 Abs. 1 BGB klar gere­gelt. Was ist aber, wenn der Arbeit­ge­ber das Kün­di­gungs­schrei­ben ord­nungs­ge­mäß erstellt — samt Unter­schrift — und es dann als Foto per Whats­App oder über einen ande­ren Mes­sen­ger dem Arbeit­neh­mer zukom­men lässt? Über einen…