Rechtliche Entwicklungen

Recht­li­che Ent­wick­lun­gen bezie­hen sich auf Ver­än­de­run­gen im Geset­zes­rah­men, die sich aus neu­en Geset­zen, Ver­ord­nun­gen, Gerichts­ur­tei­len oder Ände­run­gen bestehen­der Rechts­vor­schrif­ten erge­ben. Die­se Ent­wick­lun­gen kön­nen Aus­wir­kun­gen auf Ein­zel­per­so­nen, Unter­neh­men und die Gesell­schaft als Gan­zes haben und erfor­dern oft­mals Anpas­sun­gen in der Pra­xis oder Stra­te­gie, um Kon­for­mi­tät zu gewähr­leis­ten. Recht­li­che Ent­wick­lun­gen spie­geln häu­fig gesell­schaft­li­che Ver­än­de­run­gen wider und zie­len dar­auf ab, Rechts­si­cher­heit zu schaf­fen, Rech­te zu schüt­zen oder auf neue Her­aus­for­de­run­gen zu reagieren.


  • Vom Übergang zum Restmandat: Die rechtlichen Grundlagen des Betriebsrats im Kontext betrieblicher Transformation

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    Vom Übergang zum Restmandat: Die rechtlichen Grundlagen des Betriebsrats im Kontext betrieblicher Transformation

    Bei betrieb­li­chen Umstruk­tu­rie­run­gen sind die §§ 21a, 21b und 22 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) fun­da­men­ta­le Säu­len, die den Betriebs­rä­ten eine kon­ti­nu­ier­li­che und effek­ti­ve Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer­inter­es­sen ermög­li­chen. Die­se Para­gra­phen stel­len sicher, dass Betriebs­rä­te ihre reprä­sen­ta­ti­ven Funk­tio­nen wäh­rend und nach tief­grei­fen­den Ver­än­de­run­gen wie Betriebs­über­gän­gen oder -ände­run­gen ohne Unter­bre­chung aus­üben kön­nen. Sie gewähr­leis­ten eine lücken­lo­se Betriebs­rats­ar­beit, die beson­ders…