Eine Rahmenbetriebsvereinbarung (RBV) ist eine übergeordnete Betriebsvereinbarung, die allgemeine Grundsätze für betriebliche Regelungen festlegt und als Grundlage für nachfolgende Einzelbetriebsvereinbarungen dient. Sie schafft einheitliche Standards, erhöht die Rechtssicherheit und ermöglicht flexible Anpassungen an betriebliche Erfordernisse. Rechtlich basiert sie auf § 77 BetrVG und ergänzt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß § 87 BetrVG. Typische Anwendungsbereiche sind Arbeitszeitmodelle, IT-Nutzung, Datenschutz oder der Einsatz von Künstlicher Intelligenz.