Ein Quorum bezeichnet die Mindestanzahl an Mitgliedern oder Stimmen, die bei einer Versammlung oder Abstimmung anwesend sein müssen, damit ein rechtlich gültiger Beschluss gefasst werden kann. Diese Regelung stellt sicher, dass Entscheidungen eine ausreichende Legitimation besitzen und nicht von einer zu kleinen Minderheit getroffen werden. Die genaue Höhe des Quorums ist meist in Gesetzen oder Satzungen festgelegt und kann entweder als absolute Zahl oder als prozentualer Anteil definiert sein. Wird das notwendige Quorum nicht erreicht, gilt das jeweilige Gremium als beschlussunfähig.

/
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist ein zentrales Regelwerk für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Deutschland. Es legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und sorgt für eine geordnete und gerechte Betriebsführung. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist der § 29 BetrVG, der sich speziell mit der Einberufung von Betriebsratssitzungen befasst. Die ordnungsgemäße Einberufung…