Probezeit

Die Pro­be­zeit ist ein Zeit­raum, der in Arbeits­ver­trä­gen ver­ein­bart wird und in dem Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer die Mög­lich­keit haben, sich gegen­sei­tig ken­nen­zu­ler­nen und die Eig­nung für die Stel­le zu prü­fen. Wäh­rend der Pro­be­zeit gel­ten oft ver­kürz­te Kün­di­gungs­fris­ten, um eine schnel­le­re Tren­nung zu ermög­li­chen, falls die Zusam­men­ar­beit nicht zufrie­den­stel­lend ver­läuft. Nach Ablauf der Pro­be­zeit wird der Arbeits­ver­trag in der Regel unbe­fris­tet fort­ge­setzt, sofern kei­ne Kün­di­gung erfolgt.


  • BAG-Urteil: Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

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    BAG-Urteil: Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

    Kün­di­gungs­fris­ten wäh­rend der Pro­be­zeit: Klar­heit durch das BAG-Urteil vom 23. März 2017 Die Pro­be­zeit ist ein kri­ti­scher Zeit­raum sowohl für Arbeit­neh­mer als auch für Arbeit­ge­ber, da sie die Mög­lich­keit bie­tet, die Eig­nung für ein Arbeits­ver­hält­nis zu tes­ten. Wäh­rend die­ser Zeit gel­ten beson­de­re Rege­lun­gen hin­sicht­lich der Kün­di­gungs­fris­ten, die im Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) vom 23. März 2017…