Personelle Maßnahmen sind Entscheidungen des Arbeitgebers, die das Arbeitsverhältnis einzelner Mitarbeiter betreffen, wie Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen oder Kündigungen. In Betrieben mit Betriebsrat unterliegen viele dieser Maßnahmen bestimmten Beteiligungsrechten des Betriebsrats, etwa nach § 99 BetrVG. Ziel ist es, die Interessen der Belegschaft zu wahren und faire Entscheidungen zu gewährleisten. Personelle Maßnahmen müssen daher transparent geplant und rechtzeitig mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.
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Ein effektives und gerechtes Arbeitsumfeld erfordert klare Regeln und Mechanismen, die sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch die der Arbeitnehmer schützen. Ein zentrales Instrument hierbei sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere bei vorläufigen personellen Einzelmaßnahmen. Der § 101 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Er gibt dem Betriebsrat das Recht,…