Personelle Maßnahmen

Personelle Maßnahmen sind Entscheidungen des Arbeitgebers, die das Arbeitsverhältnis einzelner Mitarbeiter betreffen, wie Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen oder Kündigungen. In Betrieben mit Betriebsrat unterliegen viele dieser Maßnahmen bestimmten Beteiligungsrechten des Betriebsrats, etwa nach § 99 BetrVG. Ziel ist es, die Interessen der Belegschaft zu wahren und faire Entscheidungen zu gewährleisten. Personelle Maßnahmen müssen daher transparent geplant und rechtzeitig mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.